- Begrüßung auf unserer Homepage
- Energiespartipp des Monats
- BRK sucht Personal für unsere Kinderbetreuung
- Information zum Ausbau des Radwegebaus zum Forstwirt
- Dauerhafte Verlegung der Haltestelle der Buslinie 455 ab 1.7.24.
- Finanzamt Ebersberg - Terminvereinbarungssystem
- Bürgerwind Höhenkirchner Forst - Pressemitteilung zum Urteil
- Einladung zur Bürgerversammlung am Freitag, den 15.11.24
- Wichtige Mitteilungen aus dem Rathaus der VG
Wichtige Mitteilungen aus dem Rathaus der VG
Passbild – Stehen Sie zu Ihrem Alter?
Wer einen Pass oder einen Ausweis beantragt, muss ein aktuelles Lichtbild vorlegen.
Das Lichtbild auf dem Pass/Ausweis dient dazu, den Dokumenteninhaber durch einen Vergleich seines Gesichtes mit dem Bild zu identifizieren. Einfacher gesagt: Er muss auf dem Bild eindeutig zu erkennen sein. Weiter ist zu berücksichtigen, dass Dokumente durchweg eine sehr lange Geltungsdauer haben. Die Gültigkeitsdauer bei Personen über dem 24. Lebensjahr beträgt 10 Jahre. Der Dokumenteninhaber soll während der gesamten Geltungsdauer des Dokuments anhand des Bildes identifizierbar bleiben. Schon aus solchen Gründen ergibt sich, dass Bilder, die zwei oder drei Jahre alt sind, oder bei dem zu erneuernden Dokument bereits verwendet wurden, auf keinen Fall mehr als aktuell behandelt werden können. Berücksichtigt man die reguläre Geltungsdauer von 10 Jahren, dann ist ein solches Bild bei Ablauf der Geltungsdauer bereits zwischen 12 und 20 Jahre alt. Dieser Zeitraum ist so lang, dass größere äußerliche Veränderungen bei einem Menschen die Regel sind und nicht die Ausnahme. Deshalb ist von Anfang an absehbar, dass ein solches Bild noch während der Geltungsdauer eine Identifizierung nicht mehr zuverlässig ermöglicht. Ein Ausweisdokument, auf dem die Person nicht mehr zu identifizieren ist, ist auch vor Ablauf der Geltungsdauer ungültig! Dies gilt ebenso für Ausweise von Kindern. Deshalb empfiehlt sich für Eltern, vor einem Urlaub, ein Blick neben dem Gültigkeitsdatum auch auf das Lichtbild in dem Ausweisdokument Ihrer Kinder zu werfen um die Aktualität zu prüfen.
Ihr Bürgerbüro der VGem Glonn
Reisezeit – Mit Kindern in den Urlaub
Für Kinder bis 12 Jahren (auch Säuglinge und Kleinkinder) können schon immer mehrjährige Reisedokumente beantragt werden. Dies betrifft sowohl den Reisepass für weltweite Reisen, als auch den Personalausweis, uneingeschränkt anerkannt für Schengen-interne Reisen. Für das visumfreie touristische Einreisen war der reguläre Reisepass von bestimmten Ländern ohnehin als verpflichtend vorgeschrieben worden (z.B. USA).
Schon gewusst: Einreisebestimmungen finden sie unter www.auswaertiges-amt.de.
Aufgrund der jahrelangen Gewohnheit wird der Kinderreisepass von sehr vielen Eltern noch immer als Standarddokument für Kinder wahrgenommen. Seit 01. Januar 2021 hat sich jedoch die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen bei einer Neuausstellung oder bei einer Gültigkeitsverlängerung / Aktualisierung auf 1 Jahr herabgesetzt. Die Verlängerung kann nur innerhalb des Gültigkeitszeitraums erfolgen, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Ein Kinderreisepass wird in der Regel bei Beantragung Vorort ausgestellt, Reisepässe und Personalausweise werden zur Produktion an die Bundesdruckerei GmbH weitergeleitet, die Produktion dauert 3 – 5 Wochen. Der Aufwand wegen der mehrjährigen Gültigkeit von Personalausweis bzw. Reisepass ist geringer, und daher auch günstiger. Wir empfehlen rechtzeitig ein neues Ausweisdokument zu beantragen.
Ihr Bürgerbüro der VG Glonn
Grabpflege auf dem Friedhof – Ein Ort der Stille und der Erinnerung
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
ein Grab ist ein wichtiger Ort für die Hinterbliebenen - zum Gedenken an die Verstorbenen - ein Ort zum Erinnern und zum Abschied nehmen - ein Ort um seine Gedanken zu sortieren. Anlässlich der bevorstehenden kirchlichen Feste bitten wir Sie daher, Ihr Grab zu pflegen, insbesondere Unkraut zu zupfen, abgesenkte Einfassungen wieder auszurichten, Pflanzen zurückzuschneiden oder ggf. etwas Neues zu pflanzen.
Ihr Standesamt Glonn
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Gemeinde
Oberpframmern
Münchener Str. 16
85667 Oberpframmern
Tel: 08093-5314
Fax: 08093-4583
gemeinde@oberpframmern.de
Parteiverkehr
Donnerstag
14.00 - 18.00 Uhr