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Pferdekennzeichen - wo kann man diese beantragen
Wenn Sie im Landkreis Ebersberg in der freien Natur* reiten möchten, ist verpflichtend festgelegt, dass Ihr Pferd erkennbar an beiden Seiten Kennzeichen trägt.
Unabhängig vom Standort, den Sie für die Unterbringung des Tieres gewählt haben, ist alleine entscheidend, dass Sie sich als Reiter in unserem Landkreis aufhalten.
Durch einen Antrag an die untere Naturschutzbehörde können die Kennzeichen für 30€ erworben werden.
Soweit Sie bereits Schilder besitzen, die von einer anderen Behörde ausgegeben wurden, dürfen Sie diese selbstverständlich auch an Ihrem Pferd anbringen ohne eigene Schilder des Landratsamtes Ebersberg verwenden zu müssen. Bitte melden Sie sich in diesem Fall trotzdem bei uns an, damit Ihre Daten aufgenommen werden können.
Und so gehts: Folgenden Link anklicken oder in einer suchmaschine "Pferdekennzeichen Ebersberg" eingeben. Den Antrag herunterladen und per Email versenden an janine.julke@lra-ebe.de . Sie können das ausgefüllte Formular auch zusenden an - Landratsamt Ebersberg, Naturschutzbehörde, Eichthalstr. 5, 85560 Ebersberg - dann bekommen Sie Ihre Kennzeichen inclusive der Rechnung von uns per Post zugesandt. Der Preis ist 30,- € pro Kennzeichen-Nummer plus 3,- Porto und Versand.
Rechtliche Grundlage ist die Verordnung des Landratsamtes Ebersberg über die Kennzeichnung von Reitpferden vom 26. März 1993, geändert durch die Verordnung vom 12. Dezember 2001.
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Gemeinde
Oberpframmern
Münchener Str. 16
85667 Oberpframmern
Tel: 08093-5314
Fax: 08093-4583
gemeinde@oberpframmern.de
Parteiverkehr
Donnerstag
14.00 - 18.00 Uhr