Einwendungen bei Grundsteuermessbeträgen


Das Finanzamt Ebersberg informiert, dass in den letzten Wochen ein erhöhtes Anruferaufkommen bezüglich der neuen Grundsteuer zu verzeichnen ist. Die Anrufer wenden sich vor allem aufgrund des neuen Grundsteuermessbetrages an das Finanzamt.  
Hinsichtlich des neuen Grundsteuermessbetrages ist zu beachten, dass für die neue Grundsteuer eine andere Berechnungsmethode zu Grunde gelegt wurde. Demzufolge wurden nicht immer die gleichen Steuermessbeträge wie unter der alten Einheitswertberechnung ermittelt. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass von den Eintragungen nicht korrekt vorgenommen wurden (z. B. fehlender Eintrag des Miteigentumsanteils).  

Um etwaige Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger konkret zuordnen zu können, wurde in Abstimmung mit anderen Finanzämtern ein Vordruck erstellt. Dieser soll zum einen die schnelle und zielgerichtete Zuordnung des Anliegens innerhalb des Finanzamtes ermöglichen, aber auch die Einwendungen hinsichtlich der Zuständigkeit der Gemeinden klar abgrenzen. Wenn Sie Einwendungen zu Ihrer neuen Grundsteuer haben, können Sie diese anhand dieses Vordrucks an das Finanzamt Ebersberg einreichen. 

 Zum Vordruck 

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