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Feldgeschworene der Gemeinde Oberpframmern
Die Gemeinde Oberpframmern hat sechs Personen zu Feldgeschworene benannt, die bei ihren jährlichen Streckenbegehungen die Grenzen der Gemeinde kontrollieren
Folgende Feldgeschworene sind derzeit ehrenamtlich für die Gemeinde im Einsatz:
Herr Andreas Bauer | Herr Johann Huber |
Herr Kaspar Kronester |
Herr Josef Leidl |
Herr Bernhard Lutz |
Herr Josef Vogl |
Feldgeschworene (Partner der Bayerischen Vermessungsverwaltung )
Sie wachen über die Grenzen und unterstützen die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung: die Feldgeschworenen. Dabei üben sie das älteste kommunale Ehrenamt in Bayern aus. Die Feldgeschworenen sind zur gewissenhaften und unparteiischen Tätigkeit sowie zur Verschwiegenheit und Bewahrung des Siebenergeheimnisses durch Eidesform auf Lebenszeit verpflichtet.
- ältestes kommunales Ehrenamt in Bayern
- Hüter der Grenzen
- Zusammenarbeit mit den Vermessungsbehörden
Aufgaben - Feldgeschworene wachen über die Grenzen
Zusammenarbeit mit Vermessungsbehörden
Die Abmarkung wird grundsätzlich von den staatlichen Vermessungsbehörden vollzogen. Durch gemeindliche Satzung kann bestimmt werden, dass die Feldgeschworenen bei der Abmarkung der Grundstücke mitwirken. Werden dabei Grenzzeichen gesetzt, können die Feldgeschworenen ihr geheimes Zeichen (Siebenergeheimnis) einbringen. Die Verantwortung für den richtigen und sachgemäßen Steinsatz liegt weiter bei der für die Abmarkung zuständigen Behörde.
Grenzbegehungen
Auf Anordnung des Bürgermeisters nehmen die Feldgeschworenen Grenzbegehungen vor. Stellen sie dabei Mängel an Grenzzeichen fest, teilen sie dies den Grundstückseigentümern mit, über Mängel an Gemeindegrenzzeichen wird der Bürgermeister informiert.
Erreichbarkeit
Der Obmann der Feldgeschworenen nimmt Anzeigen über den Verlust oder die Beschädigung von Grenzzeichen entgegen und teilt die Feldgeschworenen zur Dienstleistung ein. Er ist über die jeweilige Gemeinde erreichbar.
Selbstständige Arbeiten der Feldgeschworenen
Feldgeschworene dürfen einmal gesetzte Grenzzeichen suchen und aufdecken, wenn ein Grundstückseigentümer dies beantragt. Ferner dürfen Feldgeschworene innerhalb eines engen gesetzlichen Rahmens Abmarkungshandlungen in eigener Zuständigkeit und Verantwortlichkeit vornehmen.
Anträge auf Abmarkung durch Feldgeschworene können an die jeweilige Gemeinde oder an den zuständigen Obmann der Feldgeschworenen gerichtet werden. Die Obmänner prüfen, ob es sich um eine Aufgabe im Zuständigkeitsbereich der Feldgeschworenen handelt, oder ob ein Antrag auf Vermessung beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung zu stellen ist.
Über die Abmarkung, die selbst einen Verwaltungsakt darstellt, fertigen die Feldgeschworenen ein Protokoll. Dieses wird dem zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung zur Aufbewahrung zugesandt.
Gesetzliche Grundlagen
- Bekanntmachung (pdf, 124 kB)
- Feldgeschworenenordnung (pdf, 82 kB)
- Abmarkungsgesetz (Datenbank BAYERN.RECHT)
Schriftgröße:
Gemeinde
Oberpframmern
Münchener Str. 16
85667 Oberpframmern
Tel: 08093-5314
Fax: 08093-4583
gemeinde@oberpframmern.de
Parteiverkehr
Donnerstag
14.00 - 18.00 Uhr