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- Was tun bei Wespen u. Co.
- Wichtige Mitteilungen aus dem Rathaus der VG
Was tun bei Wespen u. Co.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
obwohl Wespen in der Natur eine wichtige Rolle spielen, ist das Verhältnis zwischen ihnen und den Menschen sehr oft angespannt. Besonders kritisch wird es, wenn die gelb-schwarzen Stachelträger ihr Nest in unmittelbarer Nähe zu menschlichen Aufenthaltsbereichen einrichten. Ein Wespennest im Rollokasten, auf der Terrasse oder am Carport wirkt mitunter bedrohlich und es soll schnellstens entfernt werden.
Sehr oft wird dafür die Feuerwehr gerufen.
Doch die Feuerwehr ist weder für das Entfernen von Wespen zuständig, noch ist sie dazu berechtigt. Wespen stehen unter Naturschutz und wer ihre Nester zerstört oder unerlaubt entfernt kann mit Bußgeldern zwischen € 5.000 bis € 50.000 belegt werden.
Nur nach Absprache mit der zuständigen Naturschutzbehörde darf ein qualifizierter Insektenbekämpfer das Nest umlagern oder zerstören. Die Feuerwehr ist nur bei unmittelbarer, akuter Gefahr für Leib und Leben im öffentlichen Raum berechtigt etwas gegen Wespen zu unternehmen.
Wenn Sie ein Problem mit diesen Tieren haben, finden Sie unter folgendem Link alle notwendigen Informationen zum Thema „Wespen & Co“.
https://lra-ebe.de/landratsamt/unsere-fachbereiche/?wespen-und-hornissen&orga=28049
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als Feuerwehr nicht bei „Wespenalarm“ anrücken. Wir dürfen es schlicht und einfach nicht.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer
Ihre Freiwillige Feuerwehr Oberpframmern
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Gemeinde
Oberpframmern
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85667 Oberpframmern
Tel: 08093-5314
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Parteiverkehr
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